Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ratibortheater e.V., Cuvrystraße 20a, 10997 Berlin

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 /BGBI. 1.S.3317 in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.12.1989).Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und des Ratibortheaters eV. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen und Vorverkaufskassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(1) Kassenöffnungszeiten 
Die Abendkasse, an der ausschließlich Karten für die Vorstellung des jeweiligen Abends verkauft werden, wird in der Regel jeweils eine dreiviertel Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen. 

(2) Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen 
Besuchern ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des Ratibortheaters eV. Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht und die von dem Ratibortheater eV. dafür zugelassen wurden. Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden, insbesondere ist dann Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen glaubhafter Probleme von dem Ratibortheater eV. zurückgenommen.
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Eine Rückerstattung des gezahlten Kartenpreises ist nicht möglich. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt abgefertigt. Plätze für Rollstuhlfahrer können in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Eintritt.

(3) Fernmündliche Kartenbestellungen 
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch das Ratibortheater eV. eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Ratibortheater eV. das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. 

(4) Schriftliche Kartenbestellungen 
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax, e-mail, Internet) gilt als Reservierungsanfrage. Auf jede schriftliche Bestellung wird geantwortet. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Ratibortheaters eV. mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Ratibortheater eV. das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten der Versendung trägt das Ratibortheater eV. und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. Für Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) gelten zusätzlich besondere Bedingungen: diese erhält der Besteller mit der verbindlichen Zusage der Bereitstellung der Eintrittskarten.

Die Rücknahme von Karten, die nicht an der Kasse des Ratibortheaters eV. erworben wurden, unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweilige Vorverkaufskasse bzw. Besucherorganisation. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Kartenrückgabe
Die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Fällt eine Vorstellung aus oder muss sie innerhalb der ersten zwei Drittel nach Beginn abgebrochen werden, kann eine Ersatzvorstellung angeboten oder der Eintrittspreis zurückerstattet werden. Entstandene Fahrtkosten und/oder Parkgebühren werden nicht erstattet. Das gleiche gilt auch, wenn eine Vorstellung entgegen dem festgelegten Spielplan kurzfristig (d.h. am Aufführungstag) geändert werden muss. Bei Abbruch einer Vorstellung innerhalb des letzten Drittels oder Änderung der Show besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung bzw. Erstattung des Eintrittspreises. Bei Terminverlegung oder Ausfall einer Veranstaltung hat der Theaterbesucher die Wahl, in eine angebotene Ersatzveranstaltung bis maximal fünf Tage nach Veranstaltungsausfall zu tauschen oder die Rückzahlung zu verlangen. Bearbeitungsgebühren werden nicht erstattet. Ratibortheater e.V. bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht. Auch bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

(6) Einlass
Der Einlass wird den Vorstellungsbesuchern mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 45 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderen Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. 

(7) Garderobe und Fundsachen
1. Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. 

2. Garderobe kann kostenfrei in der Garderobenhalle zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden und ist dort gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert. 

3. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden.

4. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

(8) Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
1. Der Intendant Klenk übt in den Gebäuden des Ratibortheaters das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt. 

2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. 

3. Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. 

4. Das Ratibortheater eV. kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltsdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals des Ratibortheater eV. ist Folge zu leisten. 

5. Das Rauchen ist im gesamten Theatergebäude nicht gestattet. 

6. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. 

7. Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. 

8. Für den Fall, daß während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

(9) Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 07.09.2018 in Kraft.